Einbahnstraßenversuch in Bad Essen ab sofort beendet

26.03.2025
Die Einbahnstraßenregelung wird heute vorzeitig aufgehoben und rückgebaut. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:
So hat die Einbahnstraßenregelung in der „Lindenstraße“ / „Nikolaistraße“ nicht die erhofften positiven verkehrsbehördlichen Ergebnisse (u.a. Radverkehrsförderung) erzielt, sodass der Modelversuch nicht fortgeführt wird. Zwar wurde die Steigerung des Aufenthaltscharakters und die Beruhigung des Innenstadtbereichs erreicht, dennoch führte die Einbahnstraßenregelung zu Problemen bei der Erreichbarkeit der Einzelhändler und Gastronomen in der Innenstadt. In der Folge entstand nicht die erhoffte Akzeptanz bei vielen Verkehrsteilnehmern, bei einigen Anliegern und vielen Gewerbetreibenden in der zentralen Lage. Eine weitergehende Fortführung zur Erzielung weiterer Erkenntnisse für eine verkehrsbehördliche Evaluation oder systematischen Aufarbeitung wären nicht plausibel und gesetzeskonform gewesen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Auf der „Lindenstraße“ gilt fortan zwischen der „Platanenallee“ und der „Nikolaistraße“ in Fahrtrichtung „Nikolaistraße“ keine Einbahnstraßenregelung mehr, d.h. es kann, wie vor dem Verkehrsversuch auch, wieder in Richtung Rathaus gefahren werden. Die bestehende Einbahnstraßenregelung auf der „Nikolaistraße“ ab der Einmündung „Lindenstraße“ in Richtung der „Schledehauser Straße“ wird dabei ebenfalls aufgehoben, sodass auch man auch wieder von der „Schledehauser Straße“ / „Bergstraße (L84)“ in die „Nikolaistraße“ einfahren kann. Die Einfahrt in die „Nikolaistraße“ ab der Einmündung „Lindenstraße“ in Richtung „Gartenstraße“ ist jedoch weiterhin NICHT möglich. Dort wird, wie auch vor dem Verkehrsversuch, weiterhin die Einbahnstraßenregelung ab der Einmündung „Auf dem Kampe“ in Richtung Einmündung „Lindenstraße“ auf der „Nikolaistraße“ gelten. Die folgende Abbildung stellt die wieder möglichen Fahrbeziehungen dar.

Eingerichtet wurde auch eine sogenannte Begegnungszone auf der „Mittleren Lindenstraße“, zwischen „Platanenallee“ und „Charlottenburgweg“. Neu für diesen Bereich ist seit September 2024 eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 20, die trotz der Aufhebung der Einbahnstraßenregelung erhalten bleibt. Im übrigen Bereich wird die Tempo-30-Zonierung ebenfalls weiterhin bestehen bleiben.

Es wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, die neue Beschilderung und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu beachten.